Flugplätze

Wir unterstützen Flugplatz- und Heliportbetreiber umfassend – von der strategischen Masterplanung über Sachplan- und Umnutzungsverfahren bis zur Planung, Realisierung und Sanierung von Flugplatzinfrastruktur. Unsere Leistungen umfassen zudem Konformitätsbeurteilungen nach ICAO, EASA und BAZL, Hindernisuntersuchungen, Fluglärm- und Umweltanalysen sowie Umweltverträglichkeitsberichte. Mit interdisziplinärer Fachkompetenz begleiten wir Projekte von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme und stellen die Einhaltung aller luftfahrt-, raumplanungs- und umweltrechtlichen Anforderungen sicher. So schaffen wir die Grundlage für einen sicheren, nachhaltigen und zukunftsfähigen Flugbetrieb.

Masterplanning

Wir unterstützen den Flugplatzbetreiber bei der Planung der kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungsplanung des Flugplatzes. Dies umfasst die Anpassung von Pisten- und Rollwegsystemen, Flugzeugabstellflächen oder Baufelder für Hochbauten. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente Entwicklung, abgestützt auf die strategischen Überlegungen des Flugplatzbetreibers. Die Planung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung und der internationalen Normen (ICAO, EASA) und mit Einbezug der Fachstellen und zuständigen Ämter (BAFU, BAZL).

Sachplan- und Umnutzungsverfahren

Im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt definiert der Bund die Rahmenbedingungen für die zivile Luftfahrt in der Schweiz. In Objektblättern werden diese auf die einzelnen Flughäfen, Flugfelder, Landeplätze und Helikopterbasen konkretisiert und raumplanerisch abgestimmt. Wie bei den Nutzungsplanungen der Gemeinden sind diese Festlegungen nicht starr, sondern können aufgrund von geänderten Gegebenheiten von Zeit zu Zeit überprüft und angepasst werden. In der Regel geben konkrete Projekte seitens der Flugplätze den Handlungsbedarf vor. Wir unterstützen die Bauherren dabei in der Vorbereitung, der Erarbeitung der notwendigen Grundlagen und begleiten sie durch die vorgegebenen Verfahrensschritte. Dabei arbeiten wir eng mit den involvierten Bundes- und Kantonsfachstellen zusammen.

In der Schweiz besteht eine Vielzahl von ehemaligen Militärflugplätzen auf welchen sich eine zivilaviatische Nutzung entwickelt hat. Damit die zivile Nutzung langfristig gesichert werden kann, bedarf es einer Umnutzung der militärischen Anlagen in zivile Flugplätze. Dazu müssen diese Flugplätze zuerst im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL aufgenommen und die betrieblichen Rahmenbedingungen definiert und raumplanerisch abgestimmt werden. In einem zweiten Schritt muss für die militärischen Anlagen nachträglich eine zivile Baubewilligung eingeholt werden, wobei nachzuweisen ist, dass die zivilen Gesetzte und Normen eingehalten werden. Dies erfolgt im Umnutzungsverfahren nach den Anforderungen des BAZL. Wir unterstützen die Bauherren dabei in der Vorbereitung und erarbeiten die notwendigen Unterlagen. Dabei arbeiten wir eng mit den involvierten Bundes- und Kantonsfachstellen zusammen.

Mit den verschiedenen Fachbereichen, welche in unserem Büro abgedeckt sind verfügen wir über das Know-how und die Erfahrung um den Bauherren ein Gesamtpaket bieten zu können, welches nebst der Bauherrenunterstützung die Erarbeitung sämtlicher benötigter Planungen und Gutachten umfasst.

Konformitätsbeurteilung EASA, ICAO

Für Schweizer Flugplätze gelten die Normen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), teilweise der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die nationalen Verordnungen des Bundes. Bestehende Anlagen, Neubauten oder Anpassungen im Betrieb müssen den internationalen Vorgaben und den nationalen Ergänzungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) entsprechen. Im Auftrag der Flugplatzbetreiber beurteilen wir die Konformität von bestehenden Anlagen, neuen Projekten oder betrieblichen Änderungen auf Flugplätzen mit den geltenden Normen und Richtlinien. Dabei untersuchen wir je nach Bedarf die gesamte Bodeninfrastruktur (Pisten, Rollwege, Abstellflächen, Markierungen, Beschilderung, Befeuerung, Hochbauten etc.) für Flugplätze und Helikopterlandeplätze sowie Elemente aus der flugplatznahen Umgebung mit Einfluss auf den Flugbetrieb.

Unsere Leistungen

  • Konformitätsprüfung von bestehenden Anlagen und Flugbetrieb mit den geltenden Vorgaben
  • Prüfung von Neubauprojekten auf Flugplätzen und Heliports auf die geltenden Normen und Richtlinien
  • Kontrolle und Beurteilung des Einflusses von Projekten und Anlagen auf oder neben dem Flugplatz auf den Flugbetrieb
  • Anpassung und Optimierung von bestehender Infrastruktur, Neubauvorhaben oder betrieblichen Abläufen hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben
  • Unterstützung der Flugplatzbetreiber hinsichtlich Vorgaben der ICAO / EASA und der Aufsichtsbehörde BAZL

Hindernisuntersuchung

Hindernisse können in der Luftfahrt ein grosses Risiko darstellen. Die Kenntnis der Hindernissituation in An- und Abflugwegen und weiteren kritischen Bereichen stellt für die Flugsicherheit daher ein wichtiges Element dar. Flugplatz- und Heliportbetreiber sind verpflichtet, einen Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) zu erstellen und periodisch zu überprüfen. Dabei ergeben sich entsprechende dreidimensionale Flächen aus dem für die Flugsicherheit erforderlichen hindernisfreien Luftraum. Die Hindernisbegrenzungsflächen sind durch die ICAO / EASA in der Geometrie genau festgelegt. Objekte, die diese Flächen durchdringen, gelten als Luftfahrthindernisse. Die Bestimmung der durchstossenden Objekte erfolgt mittels photogrammetrischer Auswertung von Orthofotos oder Laseraufnahmen. Wir entwerfen und projektieren die Hindernisbegrenzungsflächen für Flugzeuge und Helikopter und stellen diese auf Plänen dar. Wir übernehmen die Koordination zwischen Flugplatzbetreiber und Aufsichtsbehörde, organisieren die Hinderniserfassung und Hindernisauswertung und bereiten die Daten gemäss Vorgaben des BAZL für die Abgabe via DCS (Data Collection System) auf. Die Hindernissituation ist periodisch zu überprüfen und nachzuführen.

Unsere Leistungen

  • Konstruktion von Hindernisbegrenzungsflächen und weiteren Schutzflächen (OLS; obstacle limitation surface und OPS; obstacle protection surface) für Flugwege, Navigationssysteme und weitere Infrastrukturen
  • Organisation oder selbständige Ausführung von Hindernisaufnahmen und Hindernisauswertung
  • Erstellung von Hindernisbegrenzungsflächen-Katastern (HBK), Hinderniskontrollpläne (HKP) und Plänen für die Aerodrome Obstacle Chart (AOC), inkl. Hindernissen
  • Aufbereitung und Abgabe von Hindernisdaten und Hindernisflächen gemäss Anforderungen BAZL
  • Hindernisprüfung von bestehenden Anlagen oder Neubauprojekten im Bereich von Flugplätzen und Heliports

Fluglärm und Helikopterlärm

Flugplätze und Heliports verursachen durch den Flugbetrieb – insbesondere Start-, Lande-, An- und Abflugvorgänge Lärmemissionen. Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) legt hierfür verbindliche Belastungsgrenzwerte fest, die einzuhalten sind. Dabei kommt dem Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz (USG) zentrale Bedeutung zu: Lärmemissionen sind bereits in der Planungs- und Projektierungsphase soweit möglich zu begrenzen oder zu vermeiden.

 

Wir analysieren, berechnen und beurteilen fachgerecht:

  • Fluglärm ziviler Flugplätze, einschliesslich reiner Helikopterflugplätze (Heliports)
  • Fluglärm auf Militärflugplätzen
  • Helikopterlärm aus dem Flugbetrieb und den damit verbundenen Bodenbewegungen

Unsere Leistungen

  • Ermittlung der Lärmimmissionen mittels der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfohlenen Berechnungsverfahren
  • Aufbereitung des Untersuchungsperimeters mit GIS-Grundlagen wie Nutzungsplanung, Empfindlichkeitsstufen gemäss LSV sowie Bevölkerungsdaten des Bundesamts für Statistik (BFS)
  • Visualisierung und Beurteilung der Lärmbelastung anhand der massgebenden Belastungsgrenzwerte sowie statistische Auswertung der betroffenen Personen und Gebäude
  • Entwicklung und Prüfung von Lärmschutzmassnahmen gemäss Vorsorgeprinzip:
    • Massnahmen an der Quelle (z. B. Betriebsregime, Flugverfahren)
    • Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg
    • Ersatzmassnahmen beim Empfänger (z. B. baulicher Schallschutz)
    • Wirksamkeitsnachweis durch Simulation

Unser Spezialgebiet ist die Ermittlung und Beurteilung der Flug- und Helikopterlärmbelastung für Flugfelder, Regionalflugplätze, Heliports sowie Militärflugplätze – von der Planung über Genehmigungsverfahren bis zur betrieblichen Optimierung.

Neubau und Sanierung Flugplatzinfrastruktur

Der Neubau und die Sanierung von Flugplatzanlagen verbindet unsere Kernkompetenzen aus den Bereichen Bauingenieurwesen und Flugplatzplanung. Wir begleiten den Bau von Flugplatzanlagen von der Masterplanung, Machbarkeitsstudie über die Projektierung, Plangenehmigung bis zur Realisierung und Inbetriebnahme. Auf bestehenden Flugplatzanlagen führen wir Zustandsuntersuchungen, Instandhaltungsplanungen und Sanierungsprojekte durch. 

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei verschiedensten Vorhaben auf Flugplätzen und Heliports. Zu unseren Dienstleistungen gehören dank unserer verschiedenen Fachgebiete nebst der luftfahrtechnischen Planung auch die Projektierung von Hochbauten, Ver- und Entsorgungsanlagen, Verkehrsflächen und die Bearbeitung der umweltrelevanten Themen. Wir sind der richtige Ansprechpartner für jegliche Projekte der Infrastruktur auf Flugplätzen.

Unsere Leistungen

  • Zustandserfassung von bestehenden Anlagen wie, Flugbetriebsflächen, Markierungen, Entwässerungen, Versorgungsanlagen und Flugplatzgebäuden
  • Sanierungsprojekte für bestehende Flugbetriebsflächen, Gebäude oder Nebenanlagen
  • Planung und Begleitung von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme für verschiedenste Infrastrukturprojekte auf Flugplätzen und Heliports wie Piste, Rollwege, Vorplätze, Helikopterlandestellen, Entwässerungen, Versorgungsanlagen, Hangars und Betriebsgebäuden
  • Luftfahrtechnische Planung und Unterstützung bei Neubau und Ertüchtigung von Spitallandeplätzen für die Luftrettung
  • Planung und Optimierung von Rollwegen, Abstellflächen für Flugzeuge und Helikopter und weiteren Flugbetriebsflächen
  • Projektierung von optischen Hilfen für den Flugbetrieb wie beispielsweise Markierungen, Befeuerungen und Beschilderungen
  • Unterstützung Flugplatzbetreiber hinsichtlich luftfahrt- und ingenieurtechnischen Fragestellungen

Airport Carbon Accreditation (ACA)

Airport Carbon Accredition (ACA) ist ein im Jahr 2009 eingeführtes, unabhängiges Zertifizierungssystem für Flughäfen über vier Stufen, wobei die höchste Stufe den klimaneutralen Betrieb des Flughafens bedeutet. Das System wird von der europäischen Zivilluftfahrtkonferenz und weiteren internationalen Organisationen anerkannt. Wir berechnen den Co2 - Ausstoss und begleiten Sie durch die vier Levels der Akkreditierung.

Ansprechpersonen

Madeleine Kröpfli

Madeleine Kröpfli

BSc in Biologie / MSc in Ecology and Evolution

madeleine.kroepfli@baechtoldmoor.ch
+41 31 350 88 42

Stefan Gerber

Stefan Gerber

dipl. Ing. FH Raumplanung u. Verkehrsplaner

stefan.gerber@baechtoldmoor.ch
+41 31 350 88 10

Adrian Müller

Adrian Müller

dipl. Bauingenieur FH, Executive MBA BFH GM

adrian.mueller@baechtoldmoor.ch
+41 31 350 88 06

Referenzen

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